Urteil: Heizkosten korrekt verteilen
Sind Vermieter gemäß § 7 Abs. 1 Satz 2 HeizKV verpflichtet, die Heizkosten zu 70 Prozent nach Verbrauch abzurechnen, dürfen sie nicht eigenmächtig einen anderen Verteilungsmaßstab wählen. Der Verweis an die Mieter, fehlerhafte Abrechnungen um 15 Prozent zu kürzen,...