Urteil: Kein Anspruch auf “quotale Abgeltung”
Eine Quoten-Abgeltungsklausel muss als Bestandteil des Mietzinses vereinbart werden. Nur dann ist sie zulässig und Vermietende dürfen einen Teil der Kaution einbehalten. Mieter klagten nach ihrem Auszug aus der Wohnung vor dem Amtsgericht Berlin-Mitte auf Rückzahlung ihrer geleisteten Mietsicherheit...