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Wasserzähler in der Mietwohnung: Das gilt!

Wasserzähler – umgangssprachlich auch Wasseruhren genannt – sind dafür da, das Volumen des durchfließenden Wassers zu messen. Dadurch kann ein individueller Wasserverbrauch festgestellt werden. Ebenso ist so eine verbrauchsgerechte Abrechnung möglich. Insbesondere in Mietwohnungen ist ein Wasserzähler sinnvoll, da nicht alle Mietparteien in einem Haus den gleichen Wasserverbrauch haben. Doch hier scheiden sich bei manchen Fragen die Geister. Damit die Fragezeichen über Deinem Kopf verschwinden, haben wir hier die wichtigsten Fragen und Antworten zum Thema Wasserzähler in einer Mietwohnung aufgelistet.

 

Muss der Vermieter einen Wasserzähler einbauen?

Die Antwort auf diese Frage lautet eigentlich, nein. Mieter haben in der Regel keinen Anspruch auf den Einbau eines Wasserzählers. Es gibt allerdings Vorschriften in den Landesbauordnungen, welche den Einbau von Kaltwasserzählern durch den Vermieter vorschreiben. Aber eines nach dem anderen.

Wenn ein Mieter von Dir verlangt, eine Wasseruhr einzubauen, kannst Du dies verneinen. Vorausgesetzt, Du als Vermieter hast Dich im Mietvertrag oder einer späteren Vereinbarung nicht dazu verpflichtet. Ein genereller Anspruch des Mieters besteht hier also nicht. Solange es keinen separaten Wasserzähler für jede Wohnung gibt, erfolgt die Abrechnung durch eine Verteilung der Gesamtkosten nach angemessenen Maßstäben.

Beispielsweise gibt es noch eine Vielzahl an Mietverträgen, bei denen die Umlage der Wasserkosten durch die Personenanzahl des Haushaltes erfolgt. Dieses Vorgehen ist allerdings problematisch, weil die Vermieter verpflichtet sind, an einem bestimmten Stichtag die tatsächliche Anzahl der Personen in einer Wohnung festzustellen. Wie dies genau erfolgen soll, lässt der Bundesgerichtshof hier offen. Ebenso kann eine Verteilung nach den Wohnflächen der jeweiligen Wohnungen erfolgen.

So oder so ist eine Betriebskostenabrechnung, welche ohne Wasserzähler erfolgt, nicht ganz fair. Zudem soll durch einen Kaltwasserzähler erreicht werden, dass Mieter sparsamer mit Wasser umgehen.

Wie eingangs schon beschrieben, kann der Einbau eines Wasserzählers durch die Bauverordnung des jeweiligen Bundeslandes vorgeschrieben sein. Dann muss jede Wohnung einen Kaltwasserzähler aufweisen. In den meisten Bundesländern gilt dies insbesondere für Neubauten seit dem Jahr 2000. Aber auch bei älteren Bestandsbauten gibt es mitunter eine Pflicht zum Einbau.

In welchen Bundesländern besteht die Pflicht zum Einbau von Wasserzählern?

Eine Übersicht, in welchen Bundesländern eine Einbaupflicht für Wasseruhren laut Bauordnung gilt, haben wir Dir hier zusammengestellt. Im Gegensatz zur Heizkostenverordnung, die bundesweit einheitlich geregelt ist, gibt es hinsichtlich der Abrechnungspflicht bei Kaltwasser keine bundesweite Regelung.

Tabelle Wasserzähler
In dieser Tabelle findest Du die Regelungen zu Wasserzählern in den einzelnen Bundesländern.

Besteht in einem Bundesland die Pflicht zum Einbau eines Wasserzählers, wird der Verstoß dagegen mit einem Bußgeld geahndet.

Wenn Du als Vermieter (freiwillig) einen Wasserzähler einbauen möchtest, darfst Du dies jederzeit tun. Dies gilt dann als eine duldungspflichtige Modernisierung, weil hierdurch Wasser eingespart wird. Entsprechend kannst Du eine Mieterhöhung verlangen.

 

Wie oft muss ein Wasserzähler gewechselt werden?

Wasserzähler sind wichtig für eine verbrauchsgerechte Abrechnung der Betriebskosten. Es muss daher sichergestellt sein, dass diese korrekt geeicht sind. Jede Wasseruhr im geschäftlichen Verkehr muss MID-konform (neue Eichrichtlinie) sein. Die gesetzliche Eichfrist für Wasserzähler regelt dies. Die Frist ist in der Mess- und Eichverordnung (MessEV) festgelegt. Für Warm- und Kaltwasserzähler gilt die Eichfrist von sechs Jahren.

Der Zeitraum fängt mit dem Datum der Eichung oder des Einbaus – bei neuen Zählern – an. Mit dem Ablauf des Kalenderjahres endet dann die Eichgültigkeit. Die Wasserzähler müssen durch einen neuen geeichten Zähler ersetzt werden. Wasserzähler austauschen solltest Du also alle sechs Jahre.

Wie lese ich den Wärmezähler ab?

An einem analogen Wasserzähler wird der aktuelle Wasserverbrauch einfach abgelesen und vom letzten Wert abgezogen. So erhält man den momentanen Verbrauch. In der Regel betritt ein Mitarbeiter der jeweiligen Ablesefirma die Wohnung, um den Stand abzulesen. Es muss also ein Termin mit dem Mieter vereinbart werden, damit der Wasserzähler abgelesen werden kann.

Einfacher geht dies mit Funkwasserzählern. Hier werden die Verbrauchsdaten automatisch erfasst. Anschließend erfolgt die elektronische Auswertung der Daten. Ablesetermine entfallen damit und der Mieter muss keine dritte Person in die Wohnung lassen.

 

Was, wenn es zu Messproblemen der Wasserzähler kommt?

Mitunter kommt es vor, dass in einem Mietshaus verbrauchsabhängig abgerechnet wird und der Hauptwasserzähler des Hauses einen deutlich höheren Verbrauch anzeigt als die Summe der Wohnungswasserzähler. Dann müssen Mieter nur die in der eigenen Wohnung gemessenen Verbrauchsmengen bezahlen. Du als Vermieter darfst dann die Differenz nur unter bestimmten Umständen anteilig auf die Mieter umlegen (LG Braunschweig 6 S 163/98).

Da die Wasserzähler nicht immer ordnungsgemäß geeicht sind und aus technischen Gründen Zirkulationsverluste vorkommen, erkennen die Gerichte Zählerdifferenzen bis zu 20 Prozent an (LG Braunschweig WuM 1999, 294). Es gab auch schon Fälle, wo 25 Prozent Abweichungen anerkannt wurden (LG Duisburg, Beschluss v. 22.02.06, Az. 13 T 9/06). Bis zu diesen Werten darfst Du die Differenz auf Deine Mieter umlegen. Alles darüber musst Du selbst bezahlen.

Erfahrungsgemäß treten solche Abweichungen zwangsläufig auf. Es handelt sich nicht um Messfehler. Vielmehr hängen sie mit technischen Unterschieden zwischen den Zählerarten zusammen. Einzelwasseruhren springen bei geringem Wasserdurchfluss häufig nicht sofort an, selbst wenn sie neu und technisch einwandfrei sind. Hauptwasserzähler reagieren demgegenüber sehr empfindlich, auch bei einem geringen Wasserverbrauch.

 

Gibt es digitale Wasserzähler?

Mittlerweile gibt es auch Wasserzähler, die digital arbeiten. Diese basieren auf dem Verfahren der Laufzeitdifferenz. Im Zähler befindet sich ein Ultraschallwandler, welcher ein Ultraschallsignal in und entgegen der Durchflussrichtung sendet. Dieses Signal wird an einem Reflektor reflektiert. Dann passiert es das Messrohr und durchläuft den zweiten Reflektor. Das ankommende Ultraschallsignal wird an den zweiten Ultraschallwandler gesendet. Die Zeit des Signals in Durchflussrichtung ist hier kürzer als die Zeit gegen die Durchflussrichtung. Diese Laufzeitdifferenz ist proportional zur Fließgeschwindigkeit und gibt das Durchflussvolumen des Wassers an. Zusammen mit den Angaben des Messrohrquerschnitts lässt sich also das Durchflussvolumen berechnen.

Jene Ultraschallmessung wird alle zwei Sekunden vorgenommen. Um Strömungsauswirkungen besser einzukalkulieren, wird zudem alle vier Sekunden eine Messung der Wassertemperatur durchgeführt.

Die Messungen liefern relevante Verbrauchswerte, welche als Datenpaket verschlüsselt und per Funksignal an die datenschutzgesicherten Funkauslesegeräte gesendet werden. Dadurch wird eine Fernauslesung ermöglicht, wodurch Terminabsprachen und Übertragungsfehler entfallen.

Im Gegensatz zu den üblichen Mehrstrahlflügelradzählern sind in den Ultraschallzählern keine beweglichen Teile verbaut. Dadurch weisen die neuen Funkwasserzähler einen deutlich geringeren Verschleiß auf. Außerdem sind sie weniger anfällig für Störungen. Falls doch mal eine Störung vorliegt, machen die Funkwasserzähler auf diese aufmerksam und verhindern mitunter große Wasserverluste, indem auf beispielsweise Rohrbrüche frühzeitig hingewiesen wird.